Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz, 31. Mai 1933
Die in Fulda tagende Bischofskonferenz äußert sich zur Frage der katholischen Jugendorganisationen und lehnt eine Staatsauffassung, nach der die gesamte Jugend ausschließlich vom Staat erfasst und erzogen werden solle, als mit der katholischen Lehre unvereinbar ab. Sie verlange vielmehr als Glaubensgemeinschaft volles Gemeinschaftsrecht für die kirchliche Jugendorganisation und das Erziehungsrecht im Sinne körperlicher, geistiger und beruflicher Ertüchtigung ihrer Mitglieder. Untragbar sei ein Zustand der Rechtsunsicherheit und Benachteiligung in Schule, Arbeitsleben, Arbeitsdienst und Wehrdienst ebenso die Ansehung katholischer Jugendorganisationen als deutsche Jugend zweiter Klasse sowie jeder direkte oder indirekte Gewissenszwang. Gefordert werde der staatliche Schutz für das mobile und immobile Eigentum der kirchlichen Jugendorganisationen, eine einseitige amtliche Werbung in der Schule für eine einzige Jugendorganisation oder Einführung einer einzigen Jugendorganisation in der Schule werde abgelehnt.
(OV)
- Belege
- Schulthess' Europäischer Geschichtskalender, 1933, S. 151
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Deutsche Bischofskonferenz (abgerufen am 31.5.2016)
- Empfohlene Zitierweise
- „Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz, 31. Mai 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2192> (Stand: 31.5.2020)