Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1333 April 11

Schiedsspruch zwischen Graf Johann I. und Wigand von Seigertshausen

Regest-Nr. 1361

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Siegelrest anhängend.
Regest
Ritter Volpert Lützelkolben (Lutzelkolbe) entscheidet als Schiedsmanmn (aberman) über den Rechtsstreit (dy sache) zwischen Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Zigenhein) einerseits und Wigand von Seigertshausen (Sigartshusen) andererseits: Nach Wigands Aussage hat der Graf ihn, trotz Wigands Mahnung wegen des bei ihm erlittenen Schadens, nicht entschädigt, worauf Wigand den Grafen pfändete. Der Graf beglich darauf hin einen Teil seiner Schuld, jedoch nicht ausreichend, so dass er nun von Schiedsmann Lützelkolben dazu angehalten wird Wigand gänzlich und für alle erlittenen Schäden und Verluste zu entschädigen. Allerdings sollen auch die gegenseitig erlittenen Schäden und Verluste, die durch die bisher stattgefundenen Pfändungen beide Seiten erlitten haben, verglichen werden, und falls diese bei Graf Johann größer sind, als bei Wigand, hat dieser an den Grafen die Differenz zu zahlen. Siegler: der Aussteller. Vnd sprach daz reiht noch Cristes geburt drizenhundert iar vnd in dem driuntrizigesten iare an dem suntage noch Osteren.
Nachweise

Aussteller

Lützelkolben, Volpert, Ritter

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Siegler

Lützelkolben, Volpert, Ritter

Weitere Personen

Seigersthausen, Wigand von · Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Sachbegriffe

Sühnen · Fehden · Streitigkeiten · Streitschlichtungen · Einigungen · Schiedssprüche · Schiedsrichter · Schiedsmänner · Obmänner · Rechtsurteile · Rechssprüche · Pfändungen · Mahnungen · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1361 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1361> (Stand: 27.04.2024)