Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Counts of Ziegenhain

1333 April 11

Schiedsspruch zwischen Graf Johann I. und Wigand von Seigertshausen

Regest-Nr. 1361

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Document Description: Pergament.
Seal: Siegelrest anhängend.
Regestum
Ritter Volpert Lützelkolben (Lutzelkolbe) entscheidet als Schiedsmanmn (aberman) über den Rechtsstreit (dy sache) zwischen Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Zigenhein) einerseits und Wigand von Seigertshausen (Sigartshusen) andererseits: Nach Wigands Aussage hat der Graf ihn, trotz Wigands Mahnung wegen des bei ihm erlittenen Schadens, nicht entschädigt, worauf Wigand den Grafen pfändete. Der Graf beglich darauf hin einen Teil seiner Schuld, jedoch nicht ausreichend, so dass er nun von Schiedsmann Lützelkolben dazu angehalten wird Wigand gänzlich und für alle erlittenen Schäden und Verluste zu entschädigen. Allerdings sollen auch die gegenseitig erlittenen Schäden und Verluste, die durch die bisher stattgefundenen Pfändungen beide Seiten erlitten haben, verglichen werden, und falls diese bei Graf Johann größer sind, als bei Wigand, hat dieser an den Grafen die Differenz zu zahlen. Siegler: der Aussteller. Vnd sprach daz reiht noch Cristes geburt drizenhundert iar vnd in dem driuntrizigesten iare an dem suntage noch Osteren.
References

Granter

Lützelkolben, Volpert, Ritter

Recipient

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Name of Seal's Owner

Lützelkolben, Volpert, Ritter

Other Persons

Seigersthausen, Wigand von · Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Keywords

Sühnen · Fehden · Streitigkeiten · Streitschlichtungen · Einigungen · Schiedssprüche · Schiedsrichter · Schiedsmänner · Obmänner · Rechtsurteile · Rechssprüche · Pfändungen · Mahnungen · Siegel

Text Basis

Regestum

BT

Citation
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1361 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1361> (Stand: 09.05.2024)