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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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  1. Hessische Landtagswahl vom 15. November 1931 für ungültig erklärt, 9. Mai 1932
    Auf Antrag der von der Wahl ausgeschlossenen Wirtschaftspartei verfügt der Hessische Staatsgerichtshof die Wiederholung der für ungültig erklärten Landtagswahl vom 15. November 1931. Der Staatsgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass der Wahlprüfungsausschuss nicht hinreichend geprüft habe, „ob die auf der Vorschlagsliste der Wirtschaftspartei fehlenden 44 Stimmen nicht doch ... »Details
  2. Wiederholung der hessischen Landtagswahlen, 19. Juni 1932
    Bei der wiederholten Landtagswahl kann die hessische NSDAP ihren Stimmenanteil noch einmal beträchtlich auf fast 44 % steigern; sie stellt damit im neuen Darmstädter Landtag 32 Abgeordnete. Von allen abgegebenen gültigen Stimmen entfallen 41,68 % auf die demokratischen Parteien (SPD 23,11 %, Zentrum 14,54 %, Nationale Einheitsliste1=Die Nationale Einheitsliste war ein Zusammenschluss aus der ... »Details
  3. Aufhebung des Gesetzes über den Verfassungstag, 7. Juli 1932
    Im Ständehaus in Darmstadt wird der neugewählte Landtag des Volksstaates Hessen eröffnet. Zum Präsidenten wird der Abgeordnete Dr. Ferdinand Werner (1876–1961; NSDAP) gewählt. Vizepräsidenten werden die Abgeordneten Heinrich Weckler (1894–1958; Zentrum) und Alfred Klostermann (1900–1945; NSDAP). ... »Details
  4. Wahl des Hessischen Staatspräsidenten scheitert, 8. Juli 1932
    Bei der Wahl eines neuen hessischen Staatspräsidenten im Landtag des Volksstaates Hessen in Darmstadt erhält keiner der vorgeschlagenen Kandidaten die verfassungsmäßig notwendige absolute Mehrheit der Stimmen.0=Dr. Ferdinand Werner (1876–1961; NSDAP) erhält 35 Stimmen, Bernhard Adelung (1876–1943; SPD) 17, Ferdinand Kirnberger (1875–1962; Zentrum) zehn und Ludwig Keil (1896–1952; KPD) ... »Details
  5. Antrag auf Auflösung des Hessischen Landtags abgelehnt, 4. Oktober 1932
    Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion im Hessischen Landtag auf Auflösung des Landtags findet bei der Abstimmung keine Mehrheit.(OV) ... »Details
  6. Ablehnung des NSDAP-Antrags zur Auflösung des Hessischen Landtags, 6. Februar 1933
    Der Hessische Landtag lehnt gegen die Stimmen der Rechtsparteien den mit dem Machtwechsel im Deutschen Reich begründete Antrag der Darmstädter NSDAP-Fraktion auf vorzeitige Auflösung des Hessischen Landtags ab. Ebenfalls abgelehnt wird der Antrag auf Kommunalneuwahlen und auf die Herabsetzung der Abgeordnetenzahl.(OV) ... »Details
  7. Wahl Ferdinand Werners zum hessischen Staatspräsidenten und Ermächtigungsgesetz, 13. März 1933
    Der Hessische Landtag in Darmstadt wählt den Nationalsozialisten Prof. Dr. Ferdinand Werner (1876–1961) mit 45 von 61 Stimmen zum hessischen Staatspräsidenten.0=15 Stimmen erhält der von der SPD vorgeschlagene Bernhard Adelung (1876–1943), eine Stimme war ungültig gemacht worden. Werner übernimmt bei der Regierungsbildung zugleich das Kultusministerium. Minister für Finanzen, Inneres und ... »Details
  8. Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und Gemeinden wird erlassen, 31. März 1933
    Wie von Reichskanzler Adolf Hitler (1889–1945) angekündigt (vgl. 29. März 1933) wird ein Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich erlassen, mit dem eine Neubildung oder Umbildung aller Landtage und Gemeindevertretungen nach dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933 vorgenommen wird. Durch das Gesetz wird auch der 1932 demokratisch gewählte Landtag des ... »Details
  9. Bekanntgabe der Zusammensetzung des Hessischen Landtags, 18. April 1933
    Es wird bekanntgegeben, wie sich Landtage und Bürgerschaften nach dem Gleichschaltungsgesetz zusammensetzen. Danach gehören dem auf 45 Mitglieder verkleinerten Hessischen Landtag die Parteien mit folgender Anzahl an Sitzen an:NSDAP 26 (32)Deutschnationale 1 (1)Volkspartei 0 (1)Mittelparteien 0 (1)Zentrumspartei 7 (10)SPD 11 (17)KPD 5 (8) nicht zugeteilt ... »Details
  10. Beschluss eines Staatsgrundgesetzes des Staates Groß-Hessen, 22. November 1945
    Das Staatsgrundgesetz für das zu dieser Zeit noch „Groß-Hessen“ genannte Land bildet die Vorform für eine hessische Verfassung, in der vor allem die zentralen Aufgaben der Arbeit der Landesregierung geregelt sind.Artikel 1 bestimmt das Land als Teil eines künftigen demokratischen Deutschlands. Artikel 2 umreißt das Staatsgebiet, das jetzt die ehemaligen preußischen Provinzen Kurhessen ... »Details
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