Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Marburger Arbeitsgericht erklärt Zeitungsstreik für ungesetzlich, 28. August 1952
Das Arbeitsgericht Marburg erklärt den Zeitungsstreik vom 28. auf den 29. Mai diesen Jahres für ungesetzlich und sittenwidrig. Geklagt hatte die Vereinigung der hessischen Arbeitgeberverbände gegen den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes und den Vorstand der Industriegewerkschaft Druck und Papier und Schadenersatzforderungen gestellt. Die Vereinigung führte eine Schadenersatzforderung der Oberhessischen Presse an, die diese bei der Vereinigung eingereicht hatte.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.8.1952, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Marburger Arbeitsgericht erklärt Zeitungsstreik für ungesetzlich, 28. August 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4109> (Stand: 24.6.2020)