Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Hessische Regierung verbietet Anlage neuer Weinberge, 19. März 1951
Die Hessische Landesregierung informiert die Oberbürgermeister und Landräte Hessens darüber, das die Anlage neuer Weinberge fortan verboten ist. Die Regierung begründet diesen Schritt damit, dass die Existenz der Weinbauern durch die Anlage neuer Weinberge gefährdet sei.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.3.1951, S. 2
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessische Regierung verbietet Anlage neuer Weinberge, 19. März 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3725> (Stand: 19.3.2022)