Regesten der Grafen von Ziegenhain
Vereinbarung über das Wittum der Gräfin Heilwig von Ziegenhain
Regest-Nr. 671
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda, Nr. 247/2. Stückbeschreibung: Pergament, durch Feuchtigkeit beschädigt. Siegel: Siegel fehlt. Drucke: Wenck, Hess. Landesgesch. 2, UB, S. 268f., Nr. 269. - Regest
- Graf Johann [I.] von Ziegenhain bestätigt, dass seiner Schwiegermutter, der Gräfin Heilwig von Ziegenhain, Ehefrau von Graf Engelbert [I.] von Ziegenhain, Burg und Stadt Nidda, mit allen Zugehörungen und Rechten, als Wittum zustehen soll. Gegen die Zahlung von 200 Mark durch Graf Johann und seine Frau Luckard oder deren Erben, können Burg und Stadt Nidda allerdings gelöst werden. Sollte eine Zahlung erfolgen, soll dieses Geld dann nach Heilwigs Tod wieder Graf Johann und seinen Erben zufallen. Siegler: Der Aussteller, Philipp von Falkenstein und Werner von Schweinsberg. do man zalte von Godis gebord Tusind Iar drihundird Iar und elf Iar an deme dunirstage nach unsir vrouwen tage do man die licht wihet.
-
Weitere Informationen
Gräfin Heilwig von Ziegenhain, geb. von Isenburg.
- Nachweise
-
Aussteller
-
Empfänger
-
Siegler
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Schweinsberg, Werner von · Falkenstein, Philipp von
-
Weitere Personen
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Wittümer, Vereinbarung über · Schwiegermütter · Witwengüter · Erbe · Erbschaften · Verwandte · Siegler · Heiratspolitik
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 671 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/671> (Stand: 08.05.2024)