Regesten der Grafen von Ziegenhain
Vereinbarung über den Wiederkauf einer Geldrente zwischen Friedrich Klemm und Graf Johann I.
Regest-Nr. 1037
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Echzell, Nr. 78/1. Stückbeschreibung: Pergament, leichter Moderschaden. Siegel: Siegel fehlt. - Regest
- Der Wäppner Friedrich Klemm von Homberg bekundet mit seiner Frau Grethe, dass Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhain) oder seine Erben die Rente über 6 Mark, fallend aus Gütern zu Echzell und Berstadt, wieder teilweise oder ganz lösen könne: 2 Mark Rente für 20 Mark, 4 Mark Rente für 40 Mark oder 6 Mark Rente für 60 Mark. Der Wiederkauf ist jederzeit möglich. Im Falle des Wiederkaufs sollten Friedrich Klemm oder seine Nachkommen mit dem erhaltenen Geld ein gleichwertiges Gut kaufen, den Grafen von Ziegenhain auftragen und wiederum als Lehen empfangen. Friedrich Klemm oder seine Nachkommen sollten dann Erbburgmannen auf Burg Nidda sein. Siegler: der Aussteller. Nach Gots geburthe druzenhundirt iar und dar nach in dem sibenundrizigestene iare an sente Elsbeth tage.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Geldrenten · Gülten · Wiederkaufsrechte · Wiederkäufe, Bedingungen für · Burgmannen · Erbburgmannen · Burgen · Lehen, aktiv
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1037 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1037> (Stand: 11.05.2024)