Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1341 April 15

Burglehen des Wigand von Seigertshausen

Regest-Nr. 789

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Papier.
Siegel: Siegel anhängend.
Regest
Wigand von Seigertshausen (Sygehartzhusen) bekundet, sobald er vom Bann gelöst sei (zuo wilcher zit ich von Banne ledig werden) und sein Herr, Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhain) die Ausübung seines Dienstes am Burglehen anfordert, das Wigand von ihm zu Rauschenberg besitzt, dass Wigand dem nachkommen werde, wenn es ihm paßt (daz sal ich tuon ob mir daz gefuoget). Wäre dies aber nicht der Fall, so solle das Burglehen gegen Erstattung von dreißig Mark Kölner Pfennige von ihm ledig sein und an den Grafen oder seine Erben zurückfallen. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC XLI in octaua Pasche.
Nachweise

Aussteller

Seigertshausen, Wigand von

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Siegler

Seigersthausen, Wigand von

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Weitere Orte

Rauschenberg · Köln, Pfennige

Sachbegriffe

Bannstrafen · Verbannung · Burgmannen · Burglehen · Lehnswesen · Dienste · Lehnsherren, Grafen als · Währungen, Kölner Pfennige · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 789 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/789> (Stand: 28.04.2024)