Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes, 26. Juni 1936
Mit dem Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes wird der freiwillige Arbeitsdienst durch einen Pflichtarbeitsdienst ersetzt, dem alle jungen Männer zwischen 18 und 25 Jahren unterliegen.
(OV)
- Belege
- Empfohlene Zitierweise
- „Erlass des Reichsarbeitsdienstgesetzes, 26. Juni 1936“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2466> (Stand: 26.6.2019)