Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Studenten können in Hessen Landtag wählen, 26. November 1954
In Hessen wird darauf hingewiesen, dass Studenten, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Hessen haben, auch an der Landtagswahl teilnehmen können, sofern sie länger als drei Monate ihren zweiten Wohnsitz in Hessen gemeldet haben. Im Wahllokal müssen sie neben ihrem Personalausweis auch ihren Studentenausweis vorlegen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.11.1954, S. 1
- Empfohlene Zitierweise
- „Studenten können in Hessen Landtag wählen, 26. November 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5184> (Stand: 26.11.2019)