Regesten der Grafen von Ziegenhain
Vereinbarung zwischen Heinrich von Oberaula und Graf Gottfried VII. über den Verkauf lehnbarer Güter
Regest-Nr. 1087
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier; von Moder angegriffen, kaum Textverluste, auf Pappe aufgezogen. Siegel: Siegel fehlt. Rückvermerke: Zigenhain. - 1369. - Regest
- Heinrich von Oberaula (Oula) bekundet, dass ihm Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) zugestanden hat, die Güter, die Heinrich von Gottfried als Pfand zu Lehen trägt, nach zehn Jahren zum Wiederkauf versetzen oder verkaufen zu dürfen, falls Graf Gottfried oder seine Erben nicht selbst innerhalb dieser zehn Jahre die Güter zurückgekauft haben. Siegler: für den Aussteller siegelt Werner von Falkenberg (Falkinberg). Gegebin nach Cristus geburt Dryczen hundert in dem Nvn vnd sechczigestin iare an dem neysten Myttewochen vor dem suntage alz man singet Letare.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Lehen, aktiv · Lehnswesen · Vasallen · Verpfändungen · Pfandschaften · Güter, Verkauf von · Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Wiederkäufe, Bedingungen von · Vereinbarungen
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1087 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1087> (Stand: 11.05.2024)