Regesten der Grafen von Ziegenhain
Sühne zwischen Graf Gottfried VII. und Heinrich Donner
Regest-Nr. 905
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier; gut erhalten, oben und links unten leicht verfleckt. Siegel: Anhängendes Rundsiegel des Ausstellers, grobe Ausführung, 3 cm; Siegelbild: Schild: obere Hälflte Oberteil eines nach rechts blickenden stehenden Löwen mit einem rechtsgeneigten Stab in den Pranken; in unterer Hälfte rechts anstehend zwei senkrechte Balken. Umschrift: + S henrici donner. Rückvermerke: (17./18 Jh.): Vergleich mit Henrich Donner. 1356. (19. Jh.) Ziegenhain. - Regest
- Heinrich Donner (Doner) bekundet, dass er sich mit Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhen) gütlich in folgender Weise geeinigt hätte: Heinrich wird dem Grafen außerhalb seines Landes Nutzen gegenüber seinen Feinden verschaffen, wie der Graf ihn bisher nicht gehabt hat (ich wolle ieme vnd sinen erbin irdenken nuoze in sime lande vnd vswendik sines landes, die he do vor nit gehat hot). Von diesen Nutzen sollen Heinrich und seinen Erben ewiglich ein Viertel zustehen (von allin den nuozen, die ich in irdenken vommer eweclich lozen volgen den vierdin teil). Die Vereinbarung hat für die nächsten vier Jahre Gültigkeit. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini millesimo Trecentesimo Quinquagesimo sexto in crastino Luce ewangeliste.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Einigungen, gütliche · Sühnen · Abkommen · Vergleiche · Streitigkeiten · Verträge · Vereinbarungen · Verpflichtungen, gegenseitige · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 905 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/905> (Stand: 13.05.2024)