Regesten der Grafen von Ziegenhain
Die Stadt Nidda wird ihres Eides gegenüber Ritter Johann von Bellersheim entbunden
Regest-Nr. 1406
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda, Nr. 247/29. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegelrest anhängend. - Regest
- Ritter Johann von Bellersheim (Beldirsheim) bekundet, dass er die Bürger und Burgmannen der Stadt Nidda von dem ihm geleisteten Eid entbindet, da die Grafen von Ziegenhain die ihm verpfändete Hälfte von Burg und Stadt Nidda wieder gelöst haben. Siegler: der Aussteller. Nach Cristens geburt dryczenhundert in dem sechs und sechczigesten iare an sente Ulrichs tag dez heilgen mertelers.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Städte, Verpfändung von · Wiederkäufe · Städte, Wiederkauf von · Eide, Lösung von · Bürger · Burgmannen · Pfandschaften · Verpfändungen · Städte und Bürger
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1406 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1406> (Stand: 08.05.2024)