Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Landtag beschließt Erhöhung der Ministergehälter und vorläufiges Polizeibesoldungsgesetz, 4. Februar 1953
Der Hessische Landtag beschließt mit 44 Stimmen der SPD gegen 28 Stimmen der Opposition nach namentlicher Abstimmung die Erhöhung der Ministergehälter. Die Minister erhalten rückwirkend vom 1. April 1952 statt 22.000 DM nun 26.400 DM. Das Gehalt des Ministerpräsidenten steigt um 5.000 DM auf 33.000 DM.
Einstimmig verabschiedet der Landtag nach zweiter und dritter Lesung das vorläufige Polizeibesoldungsgesetz.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.2.1953, S. 3
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Landtag beschließt Erhöhung der Ministergehälter und vorläufiges Polizeibesoldungsgesetz, 4. Februar 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4166> (Stand: 4.2.2023)