Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Festlegung der Diäten für die Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshofs, 4. November 1949
Das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshofs wird im Rechtsausschuss des Hessischen Landtags beraten. Der Ausschuss schlägt vor, dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs Diäten von 200 DM monatlich zu zahlen, dem Vizepräsidenten des Gerichtshofs und dem Landesanwalt eine Entschädigung von 150 DM und dem Stellvertretenden Landesanwalt 100 DM pro Monat zu gewähren. Die Beisitzer des Gerichtshofs sollen ein Tagegeld von 30 DM und einen Zuschuss von 22 DM zu den Reisekosten erhalten.
(OV)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.11.1950, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Festlegung der Diäten für die Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshofs, 4. November 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3404> (Stand: 24.7.2018)