Regesten der Grafen von Ziegenhain
Revers derer von Schweinsberg für Graf Gottfried VII. über den Verkauf von zwei Drittel der Landsburg und Zugehörungen
Regest-Nr. 1103
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1371 Juli 8b. Stückbeschreibung: Papier; Feuchtigkeitseinwirkung, Lesbarkeit stellenweise stark beeinträchtig. Siegel: 3 Siegel anhängend. Rückvermerke: (16. Jh.): Wie dy Landesburg versetzt ist. - 1371. - Regest
- Hermann von Schweinsberg (Sweinsperg) bekundet mit seinen Söhnen Gottfried und Volpert, dass ihnen Graf Gottfried [VII.] mit seinem Sohn Gottfried [VIII.] zwei Drittel der Landsburg (Landisburg) mit den Dörfern Holzmannshausen (Holczmanshusen), Allendorf (Aldindorff), beide Michelsberge (beide Michelsberge), Knechtbach (Knechtbach), Diemerode (Dymenrode) und die Fischerei zu Allendorf, mit allen Zugehörungen, Rechten und Nutzungen, verkauft hat, für 560 Mark lötigen Silbers und 118 Mark Pfennige Treysaer (Treyscher) Währung. Ausgenommen sind das Kirchlehen und Vorwerk (forewerg) zu Allendorf (Aldindorff), eine Gülte zu Diemerode, die Mühle zu Holzmannshausen, vier Malter Korn aus dem Crengile Hof zu Holzmannshausen und eine Geldrente zu Allendorf und Michelsberg. Auf den gekauften Teil der Burg und die Dörfer weisen die Grafen denen von Schweinsberg 10 Mark lötigen Silbers, oder für die Mark 56 gute, alte Turnosen (gudit alden tornosen) an, die jährlich an den Weihnachtstagen fällig werden. Darüber werden ihnen auf den gekauften Teil der Burg und den Dörfer zwei Drittel von 50 Mark Pfennige Rauschenberger (Ruschenbergir) Währung aus der Stadt Rauschenberg und 30 Pfund Pfennige Treysaer Währung aus der Stadt Treysa, angewiesen, sowie zwei Drittel der Gefälle, die dem verstorbenen Otto von Ziegenhain, gewesener Propst zu Fritzlar, zugesprochen worden waren, bestehend aus 60 Viertel Fruchtrente Treysaer Maß aus der Weidenmühle zu Treysa und zwölf Pfund Pfennig aus der Walkmühle (walg mulen) zu Treysa, jährlich zu bezahlen an den Weihnachtstagen. Das andere Drittel ist an Widerold von Meysenbug und seine Erben verkauft worden. Die Grafen können Burg und Dörfer jeder Zeit für die gleiche Summe wieder zurückkaufen, müssen den Wiederkauf allerdings zwei Monate vorher ankündigen. Siegler: die Aussteller. Der gegebin ist [nach] Cristi geburt Driczenhundert iar in dem eyn vnd [Syebinc]zigestin iare, an senti Kyliani tag dez heilgen mertelers. [Vgl. ID 1102, 1104]
- Nachweise
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Aussteller
Schweinsberg, Hermann von · Schweinsberg, Gottfried von · Schweinsberg, Volpert von
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII.
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Siegler
Schweinsberg, Hermann von · Schweinsberg, Gottfried von · Schweinsberg, Volpert von
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Weitere Personen
Meysenbug, Mechthild · Meysenbug, Widerold · Ziegenhain, Grafen, Otto, Domherr in Mainz
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Weitere Orte
Landsburg · Holzmannshausen · Allendorf · Michelsberg · Knechtbach · Diemerode · Allendorf, Fischerei · Treysa, Pfennig · Rauschenberg, Pfennig · Fritzlar, Pröpste · Treysa, Walkmühle · Treysa, Weidemühle · Treysa, Mühlen
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Sachbegriffe
Reverse · Burgen, Verkauf von · Dörfer, Verkauf von · Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Verpfändungen · Pfandschaften · Grafen, Verkäufe der · Wiederkäufe, Bedingungen von · Fruchtrenten · Geldrenten · Währungen, Treysaer Pfennig · Währungen, Rauschenberger Pfennig · Hohlmaße, Treysaer Maß · Burgen · Verpfändung von · Fischereien, Verkauf von · Städte und Bürger · Mühlen
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1103 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1103> (Stand: 11.05.2024)