Regesten der Grafen von Ziegenhain
Revers Thilos von Falkenberg über Gemünden an der Wohra, Josbach, Heimbach und Hertingshausen
Regest-Nr. 1200
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel fehlt. - Regest
- Thilo von Falkenberg (Falkinberg) bekundet mit seiner Frau Gisela, dass ihnen Graf Gottfried [VIII.] von Ziegenhain (Cieginhen) und Nidda (Nydde), zusammen mit seiner Frau Agnes von Braunschweig (Brunswig) und seinen Erben, Burg und Stadt Gemünden an der Wohra (Gemonden an der Wora), sowie die Dörfer und Gerichte Josbach (Jospach), Heimbach (Heymbach) und Hertingshausen (Hettingishusen) mit allen Zugehörungen, Rechten und Nutzen, für 1801 Gulden verkauft haben. Ausgenommen sind alle geistlichen und weltlichen Lehen. Die Grafen und ihre Erben können Burg, Stadt, Dörfer und Gerichte jederzeit für die gezahlte Summe wieder zurückkaufen, müssen den Wiederkauf allerdings ein viertel Jahr vorher ankündigen. Siegler: der Aussteller. Uff den nehisten dinstag nach dem heiligen pingistage nach cirsti geburd druczenhundirt iare dar nach in dem Cweyundnunczigistin iare.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII. · Ziegenhain, Grafen, Agnes von Braunschweig
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Siegler
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Weitere Orte
Gemünden an der Wohra, Burg · Gemünden an der Wohra, Stadt · Josbach · Heimbach · Hertingshausen
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Sachbegriffe
Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Verpfändungen · Pfandschaften · Wiederkäufe, Bedingungen von · Burgen, Verkauf von · Städte, Verkauf von · Burgen, Verpfändung von · Städte, Verpfändung von · Grafen, Verkäufe der · Gerichte, Verkauf von · Dörfer, Verkauf von
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1200 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1200> (Stand: 27.04.2024)