Regesten der Grafen von Ziegenhain
Revers des Otto Lorden über den Verkauf einer Hufe durch die Grafen von Ziegenhain
Regest-Nr. 1066
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier; von Moder stark angegriffen, stellenweise nicht lesbar. Siegel: Siegel fehlt. Rückvermerke: (16. Jh.): Versatzunge eyner huben landes vor Nuwenkirchen genant dez von Urff hube. - 1369. - Regest
- Otto Lorden bekundet mit seiner Frau, dass ihnen Graf Gottfried [VII.] mit seiner Frau Agnes und seinem Sohn Gottfried [VIII.] ihre Hufe vor Neukirchen (Nuwenkirgen), mit allen Zugehörungen, Rechten und Nutzen, für 48 Mark Pfennige Treysaer (treyscher) Währung, verkauft hat. Wird die Hufe nicht binnen einer bestimmten Frist zurückgekauft, geht sie in den freien Besitz des Otto Lorden über. Siegler: für den Aussteller siegelt Helwig von Rückershausen (Rvckirshußen). Gegebin nach Cristus geburt Dryczen hundert vnd in dem Nun vnd sechczigesten jare an dem heilgen Pingist abinde.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII. · Ziegenhain, Grafen, Agnes
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Siegler
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Weitere Personen
Lorden, Otto · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII. · Ziegenhain, Grafen, Agnes · Falkenstein, Agnes von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Verpfändungen · Grafen, Verkäufe der · Wiederkäufe, Bedingungen von · Besitzungen · Besitztümer · Hufen, Verkauf von · Währungen, Treysaer Pfennig · Zugehörungen · Rechte · Nutzen · Ehefrauen · Gräfinnen · Pfandschaften
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1066 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1066> (Stand: 04.05.2024)