Regesten der Grafen von Ziegenhain
Verpfändung von Burg und Gericht Gemünden durch Graf Gottfried VIII. an Johann von Dernbach
Regest-Nr. 1007
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Burg-Gemünden, Nr. 54/10. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegelrest anhängend. - Regest
- Johann von Dernbach bekundet mit seiner Frau Katharina, dass ihm Graf Gottfried [VIII.] von Ziegenhain und seine Frau Agnes von Braunschweig (Brunswig) die Burg Gemünden an der Straße (Gemonden an dir straßin), ihre Gerichte und Dörfer mit allen Leuten und Zugehörungen, Rechten und Nutzen, so wie es in vorigen Jahren denen von Lehrbach verpfändet worden war, für 1330 Goldgulden und 13 1/2 Mark Pfennige verkauft haben. Ausgenommen sind Burg- und Kirchlehen sowie die Weißgülte, Zoll und Wegegeld. Die Burg Gemünden mit allen Zugehörungen kann von Graf Gottfried oder seinen Nachkommen jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Sollte die Burg in einem Krieg verloren gehen, so stünden Johann von Dernbach und seinen Nachkommen die anderen Burgen der Grafen offen. Im Falle, dass Burg Gemünden dann wieder zurückgewonnen werden würde, sollten Johann von Dernbach oder seine Nachkommen dann wieder nach Burg Gemünden zurückkehren. Siegler: der Aussteller. uff den nesten dundag nach sente marie magdalene dage nach xpi geburd driczenhundert iare nach in dem eynundnunczigisten iar. [Vgl. ID 1006]
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Weitere Informationen
Gräfin Agnes, geb. von Braunschweig.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Dernbach, Katharina von · Ziegenhain, Grafen, Agnes von Braunschweig
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1007 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1007> (Stand: 11.05.2024)