Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Durchführung der Kurzschuljahre in Hessen, 20. Dezember 1965

In Hessen wird, wie in anderen Bundesländern, der Schuljahresbeginn in den Spätsommer verlegt, sodass es notwendig wird, Kurzschuljahre einzuschieben. Aufgrund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz von 1948 begann das Schuljahr bisher auch in Hessen an Ostern. Zur Anpassung an die Regelungen in den europäischen Nachbarländern und in Bayern wurde im Hamburger Abkommen vom 28. Oktober 1964 vereinbart, den Schuljahresbeginn einheitlich auf den 1. August festzusetzen und zugleich die Schulpflicht von acht auf neun Jahre zu verlängern. Die Anpassung wird in den Jahren 1966/67 vorgenommen.

Mit der (Ersten) Verordnung zur Überleitung des Schuljahresbeginns vom 26. November 1965 wird das Schuljahr 1966/67 auf die Zeit vom 1. April 19661 bis zum 31. Juli 1967 festgesetzt, umfasst also 16 Monate. Mit der „Zweiten Verordnung zur Überleitung des Schuljahresbeginns“ vom 20. Dezember 1965 wird dieses verlängerte Schuljahr 1966/678 auf 2 Kurzschuljahre aufgeteilt. Demnach beginnt das Schuljahr 1966 am 1. April 1966 und endet am 30. November 1966 (acht Monate). Das Schuljahr 1966/67 beginnt am 1. Dezember 1966 und endet am 31. Juli 1967 (ebenfalls acht Monate). Danach beginnt das Schuljahr auch in Hessen jeweils am 1. August.
(OV)


  1. Ostern fällt 1966 auf den 10. April.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Durchführung der Kurzschuljahre in Hessen, 20. Dezember 1965“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4534> (Stand: 20.12.2021)
Ereignisse im November 1965 | Dezember 1965 | Januar 1966
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