Regesten der Grafen von Ziegenhain
Johann Mosehenwir schwört Graf Johann II. Urfehde
Regest-Nr. 1304
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: 2 Siegel anhängend. - Regest
- Johann Mosehenwir bekundet, dass, nachdem er bei Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Czigenhayn) in Gefangenschaft war, er nach seiner Freilassung schwört, weder dem Grafen von Ziegenhain, noch dem Landgrafen von Hessen, ihren Nachkommen, Ländern und Leuten in keiner Weise Schaden zuzufügen, weder mit Worten noch durch Taten. Als Bürgen setzt er ein: Hermann Moßehenwir den Älteren, dessen Sohn Hermann den Jüngeren, Johann Eberhard, Johann Schmidt (Smetd) und Johannes Fynen. Sollte Johann Mosehenwir meineidig werden, bürgen diese mit insgesamt 30 Gulden. Siegler: der Aussteller und die Stadt Fritzlar für die Bürgen. Datum anno domini m cccc xxx octava quarta feria proxima post dominicam letare.
- Nachweise
-
Aussteller
-
Empfänger
-
Siegler
-
Weitere Personen
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Moßehenwir, Hermann der Ältere · Moßehenwir, Hermann der Jüngere · Eberhard, Johann · Schmidt, Johann · Fynen, Johannes
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Eide · Schwüre · Gefangene, Freilassung von · Gefangenschaften · Landgrafen · Bürgen · Bürgschaften · Siegel, städtische
- Textgrundlage
-
Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1304 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1304> (Stand: 10.05.2024)