Regesten der Grafen von Ziegenhain
Aufnahme des Heinrich mit der Hand zum Burgmann auf Schloss Schwarzenborn
Regest-Nr. 845
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Siegel anhängend. Rückvermerke: (frühneuzeitlich): Borgman swartzb. - Schwarzenborn. 1348 [später:] a. - Regest
- Wäppner Heinrich mit der Hant bekundet, dass er von Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhain) zum Burgmann auf Schloss Schwarzenborn (tzuo sime Sloße Swatzinbuornen) ernannt wurde. Heinrich erhält dafür zwei Pfund Pfennige aus einem Gut zu Weißenborn (Wißinburnen) mit allen Rechten und Nutzen sowie eine Hufe zu Schwarzenborn als Burglehen. Das Burglehen soll er frei besitzen. Er gelobt zudem redlich und treu die ihm aufgetragenen Dienste zu erfüllen. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini M CCC XLVIII ipso die beate Katerine virginis.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Schwarzenborn, Burgmannen · Schwarzenborn, Schloss · Weißenborn
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Sachbegriffe
Burgmannen · Belehnungen · Vasallen · Lehnsherren, Grafen als · Lehndienste · Lehnnswesen · Wäppner · Knappen · Schlösser · Burgen · Burglehen · Dienste · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 845 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/845> (Stand: 28.04.2024)