Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1333 Juni 6

Schiedsspruch zwischen Graf Johann I. und Rabe von Pappenheim

Regest-Nr. 1363

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament; am oberen Rand aufgeklebt, an zwei mit Papier unterlegten Knickstellen geringe Textverluste.
Siegel: Siegel fehlt.
Rückvermerke: (neuzeitlich): 1333. - Spruch zwischen Ziegenhain und Papenheim.
Regest
Ein Herr zu Löwenstein (Lewenstein) tätigt als Mittelsmann zwischen dem Grafen Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhan) einer- und Rabe von Pappenheim (Papenhein) andererseits einen Rechtsspruch: danach soll Graf Johann dem Rabe von Pappenheim einen Tag bestimmen und dann, wenn er zur Einsicht kommt, dass seinetwegen dem Rabe Unrecht getan worden ist, dies offenlegen und damit begründen, dass er Vergeltung geübt habe. Kommt der Graf aber zur Ansicht, dass dem Rabe von Pappenheim kein Schaden geschehen ist, dann kann er dies mit seinem Eid bekräftigen und so von der Beschuldigung frei sein. Siegler: der Aussteller. nach Cristeis geburten Tusent Jar druhundirt Jar vnd dru vnd drizic Jar an deme andren tage nach deme tage sent bonifacius.
Nachweise

Aussteller

Löwenstein, Herr von

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Pappenheim, Rabe von

Siegler

Löwenstein, Herr von

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Pappenheim, Rabe von

Sachbegriffe

Sühnen · Fehden · Streitigkeiten, Vermittlung in · Streitschlichtungen · Einigungen · Schiedssprüche · Schiedsrichter · Schiedsmänner · Obmänner · Mittelsmänner · Rechtsurteile · Rechssprüche · Pfändungen · Mahnungen · Erklärungen, eidesstattliche

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1363 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1363> (Stand: 28.04.2024)