Regesten der Grafen von Ziegenhain
Schiedsspruch zwischen Graf Johann I. und Rabe von Pappenheim
Regest-Nr. 1363
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament; am oberen Rand aufgeklebt, an zwei mit Papier unterlegten Knickstellen geringe Textverluste. Siegel: Siegel fehlt. Rückvermerke: (neuzeitlich): 1333. - Spruch zwischen Ziegenhain und Papenheim. - Regest
- Ein Herr zu Löwenstein (Lewenstein) tätigt als Mittelsmann zwischen dem Grafen Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhan) einer- und Rabe von Pappenheim (Papenhein) andererseits einen Rechtsspruch: danach soll Graf Johann dem Rabe von Pappenheim einen Tag bestimmen und dann, wenn er zur Einsicht kommt, dass seinetwegen dem Rabe Unrecht getan worden ist, dies offenlegen und damit begründen, dass er Vergeltung geübt habe. Kommt der Graf aber zur Ansicht, dass dem Rabe von Pappenheim kein Schaden geschehen ist, dann kann er dies mit seinem Eid bekräftigen und so von der Beschuldigung frei sein. Siegler: der Aussteller. nach Cristeis geburten Tusent Jar druhundirt Jar vnd dru vnd drizic Jar an deme andren tage nach deme tage sent bonifacius.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Sühnen · Fehden · Streitigkeiten, Vermittlung in · Streitschlichtungen · Einigungen · Schiedssprüche · Schiedsrichter · Schiedsmänner · Obmänner · Mittelsmänner · Rechtsurteile · Rechssprüche · Pfändungen · Mahnungen · Erklärungen, eidesstattliche
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1363 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1363> (Stand: 11.05.2024)