Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Hessen lehnt Mietpreisreform ab, 5. Dezember 1951
Das hessische Kabinett lehnt die Mietpreisreform ab. Diese Reform wird von der Regierung als rechtsunwirksam eingeschätzt. Auch im Bundesrat wird das Land dagegen und für die Aufhebung der Verordnung stimmen. Falls die Verordnung nicht aufgehoben wird, will Hessen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6.12.1951, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessen lehnt Mietpreisreform ab, 5. Dezember 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3959> (Stand: 26.6.2020)