Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Landesregierung legt Bauaufsichtsgesetz vor, 24. Februar 1953
Dem Hessischen Landtag wird das von der Landesregierung ausgearbeitet Bauaufsichtsgesetz vorgelegt. Mit diesem soll die Bauaufsicht dem Staat übergeben werden, der damit auch seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung nachkommt. Die Oberste Bauaufsichtsbehörde liegt beim Innenministerium. Die Obere Bauaufsichtsbehörde untersteht dem Regierungspräsidenten; die unteren ... »Details