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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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  1. Wahl der nichtrichterlichen Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshof, 21. März 1951
    Im Hessischen Landtag werden die nichtrichterlichen Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshof gewählt. Hierbei werden durch Los drei Mitglieder der SPD und drei Mitglieder der „nichtsozialistischen Parteien“ in den Gerichtshof gewählt. Damit ist im Staatsgerichtshof – im Gegensatz zum Landtag – keine „sozialistische Mehrheit“ mehr gegeben, was besonders Auswirkungen in der Frage ... »Details
  2. Regierungsvorlage zum Abschluss der Entnazifizierung in Hessen, 21. März 1951
    Der Hessische Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) bringt die Regierungsvorlage über das „Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung in Hessen“ in den Landtag ein. Zinn fordert die rasche Beendigung der Entnazifizierung im Land, da auch eine bundesdeutsche Regelung bislang nicht in Sicht sei. Nur mit dem Abschluss dieser Maßnahme könne auch der Gedanke der Versöhnung im ... »Details
  3. Großen Anfragen über Brotpreis und Hessen-Plan im Landtag, 21. März 1951
    Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) richtet im Hessischen Landtag eine Große Anfrage an die Regierung zum Thema der Brotpreise. Der hessische Wirtschaftsminister Heinrich Fischer (1895–1973; SPD) betont, die Bundesregierung sei für steigende Brot- und Lebensmittelpreise verantwortlich. CDU und FDP werfen dem Minister daraufhin vor, die Wahrheit über die Hintergründe der ... »Details
  4. Anfrage im Landtag nach Sprengkammern in hessischen Brücken, 21. März 1951
    Im Hessischen Landtag wird durch den Bund der Heimatlosen und Entrechteten angefragt, ob Brücken in Hessen mit Sprengkammern versehen worden sind. Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) verweist darauf, dass bislang von der Bundesregierung keine derartige Anordnung getroffen worden sei, aber eine Anordnung der Besatzungsmacht vorliege, die die Aushändigung der Brückenbaupläne ... »Details
  5. Landesregierung beschließt höhere Beamtengehälter in Hessen, 21. März 1951
    Die Hessische Landesregierung beschließt, die geplante Lohnerhöhung von 15 % für hessische Beamte auf den 1. April 1951 vorzuziehen. Grundlage hierfür sind die Preissteigerungen. Um spätere Nachzahlungen an die Staatsdiener zu vermeiden, werden die Gehälter bereits ab 1. April erhöht ausgezahlt.(MB) ... »Details
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