Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Reform des Landtagswahlrechts im Großherzogtum Hessen, 3. Juni 1911
Mit dem Gesetz die Landstände betr. wird das Landtagswahlrecht im Großherzogtum Hessen reformiert. Nach vielen Vorstößen vonseiten der Zentrumspartei und der Sozialdemokraten wird die indirekte Wahl und der Zensus abgeschafft und für die Zweite Kammer durch die direkte und geheime Wahl ersetzt. Die Zahl der Abgeordneten wird für die größeren Stadt auf 15 und für die ländliche Wahlbezirke ... »Details