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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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6 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Kommunale Selbstverwaltung' in 5104 Dokumenten

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  1. Kommunalpolitischer Ausschuss des Landtages stimmt neuer hessischer Gemeindeordnung zu, 17. Januar 1952
    Die Vertreter der SPD im Kommunalpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages nehmen gegen die Stimmen der CDU und FDP und bei Enthaltung des Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten die neue hessische Gemeindeordnung an. Die neue Ordnung sieht vor, dass Gemeinden, die mehr als 2.000 Einwohner haben, die Magistratsordnung einführen. Die Bürgermeisterverfassung gilt für Gemeinden unter ... »Details
  2. Kommunalpolitischer Ausschuss beschließt neue Gemeinde- und Kreisordnung, 14. Februar 1952
    Mit den Stimmen der SPD hat der Kommunalpolitische Ausschuss des Hessischen Landtags die neue Gemeinde- und Kreisordnung, die allerdings beide abgeändert wurden, beschlossen. CDU und FDP stimmten gegen beide Ordnungen, der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten enthielt sich der Stimme.(MB) ... »Details
  3. Neue Gemeinde- und Landkreisordnung, 25. Februar 1952
    Die neue Gemeinde- und Landkreisordnung ersetzt mit dem Grundsatz der konsequenten kommunalen Selbstverwaltung die provisorischen Ordnungen von 1945/46.(OV) ... »Details
  4. CDU beantragt Prüfung der neuen Gemeinde- und Landkreisordnung durch Staatsgerichtshof, 8. Juli 1952
    Die hessische CDU-Landtagsfraktion ruft den Staatsgerichtshof an und verlangt zu prüfen, ob die in der neuen Gemeinde- und Kommunalordnung niedergelegte Befugnis, Polizeiverordnungen zu erlassen, im Einklang mit der kommunalen Selbstverwaltung steht. Sollten die Gemeinden und Kreise die Befugnisse erhalten, so müsste nach Meinung der CDU auch Artikel 137 der hessischen Verfassung geändert ... »Details
  5. Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit der Verwaltungsreform in Hessen, 16. September 1952
    Der Kölner Staatsrechtler Prof. Hans Peters (1896–1966), der von Landeshauptmann Otto Witte (1884–1963) beauftragt worden war, kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die für Hessen geplante Verwaltungsreform nur durch ein verfassungsänderndes Gesetz möglich ist. Dieses Gesetz müsse Artikel 123 der hessischen Verfassung entsprechen. Seit 1945 garantiere das positive Recht das ... »Details
  6. Hessischer Städtetag spricht sich gegen staatliche Polizei aus, 15. November 1953
    Auf seiner vierten Jahreshauptversammlung in Bad Homburg nimmt der Hessische Städtetag einstimmig eine Resolution an, die sich gegen die Umwandlung der kommunalen Polizei in eine staatliche wendet. Die Städte heben hervor, dass sich die bisherige Polizeistruktur bewährt habe und zudem ein wichtiger Aspekt der Selbstverwaltung sei. Auch werden sich die hessischen Städte nicht dem Vorbild ... »Details
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