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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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5 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Weihnachtsgratifikation' in 5104 Dokumenten

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  1. Forderungen der Opelarbeiter in Rüsselsheim, 13. Dezember 1920
    In Rüsselsheim fordern die Arbeiter der Opel-Werke eine Weihnachtsvergütung, die für Verheiratete 1.000 Mark und für Ledige 800 Mark betragen soll. Der zusätzlich vom Unternehmen zu leistende Gesamtbetrag der Gratifikation, die nicht den Vereinbarungen des noch bis 7. Februar 1921 laufenden Tarifvertrags entspricht, beziffert sich dabei auf rund vier Millionen Mark. Nachdem die Firmenleitung ... »Details
  2. Debatte um die Steuerbefreiung der Weihnachtsgratifikation, 6. Dezember 1949
    In der politischen Diskussion um die Steuerbefreiung der Weihnachtsgratifikation (des „Weihnachtsgeldes“) für Arbeitnehmer dementiert der hessische Finanzminister Dr. Werner Hilpert (1897–1957; CDU) Meldungen aus Bonn, Hessen habe sich gegen eine Steuerbefreiung von 300 DM der Weihnachtsgratifikation ausgesprochen. Der hessische Standpunkt in dieser Frage werde erst in der Sitzung des ... »Details
  3. Auszahlung der Weihnachtsgelder verzögert sich wegen unklarer Rechtslage, 11. Dezember 1953
    In Hessen verzögert sich die Auszahlung des Weihnachtsgeldes an Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Hintergrund ist die Einreichung einer einstweiligen Verfügung des Bundesfinanzministers beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Zahlungen. Das Urteil Karlsruhes, das der Verfügung des Bundes nicht stattgegeben hat, hat nach Ansicht der hessischen Regierung die ... »Details
  4. Weihnachtsgelder werden in Hessen ausbezahlt, 13. Dezember 1953
    Aus der Hessischen Staatskanzlei wird berichtet, dass in Hessen die Weihnachtsgelder an Angestellte und Arbeiter ausgezahlt werden. Beamte des Landes erhalten die Zahlung unter Vorbehalt.(MB) ... »Details
  5. Hessen zahlt Weihnachtsgeld vorbehaltlich des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils, 15. Dezember 1953
    Das Kabinett beschließt, Beamten sowie Arbeitern und Angestellten des Landes Weihnachtsgeld zu zahlen. Die Zahlung finden vorbehaltlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts statt, das im Januar über die gesetzlich Höhe derartiger Zahlungen entscheiden wird. In Hessen erhalten Verheiratete 50 DM, Ledige 30 DM sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind 15 DM.(MB) ... »Details
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