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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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  1. Wahl zur Verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen, 26. Januar 1919
    In der Republik Hessen, dem bisherigen Großherzogtum Hessen findet die Wahl zur Verfassunggebenden Volkskammer statt. Nach dem Verhältniswahlrecht bestimmen alle mindestens 20-jährigen Männer und erstmals auch Frauen insgesamt 70 Mitglieder der Kammer. Die gewählten Mitglieder der Volkskammer legen nach langwierigen Verhandlungen erst am 19. Dezember 1919 einen Verfassungsentwurf vor.(OV) ... »Details
  2. Mehrheit für die SPD bei der Wahl im Volksstaat Hessen, 26. Januar 1919
    Bei den Wahlen zur Volkskammer des ehemaligen Großherzogtums Hessen erhalten: ... »Details
  3. Auflösung des Volksrats in Darmstadt zugunsten der Volkskammer, 11. Februar 1919
    Der Hessische Volksrat in Darmstadt löst sich auf. Er überträgt die gesetzgebende Gewalt auf die neugewählte und für den 13. Februar einberufene Volkskammer.|Der Volksrat fasst in seiner letzten Sitzung die Resolution:|Der Volksrat der Republik Hessen löst sich mit dem heutigen Tage auf, um der aus den freien Wahlen hervorgegangenen Volkskammer die gesetzgebende Gewalt zu übergeben.(OV) ... »Details
  4. Eröffnung der Hessischen Volkskammer in Darmstadt, 13. Februar 1919
    Ministerpräsident Carl Ulrich (1853–1933; SPD) eröffnet in seiner Eigenschaft als Alterspräsident die erste Sitzung der am 26. Januar gewählten Volkskammer der Republik Hessen im Darmstädter Ständehaus. Er gibt einen kurzen Rückblick auf seine eigene parlamentarische Tätigkeit und erklärt seinen Werdegang vom Schlossergesellen zum Ministerpräsidenten als ein Symbol für den Aufstieg ... »Details
  5. Verabschiedung einer Vorläufigen Verfassung für den Freistaat Hessen, 20. Februar 1919
    Die am 26. Januar 1919 gewählte erste verfassunggebende Volkskammer des Volksstaates Hessen (der Hessische Landtag) in Darmstadt verabschiedet in ihrer dritten Sitzung eine Vorläufige Verfassung des Freistaats Hessen (Notverfassung).0=Vgl. Verfassungen der Welt: Gesetz über die vorläufige Verfassung für den Freistaat (Republik) Hessen vom 20. Februar 1919 (eingesehen am 15.7.2020). Nach der ... »Details
  6. Regierungsbildung im Volksstaat Hessen, 21. Februar 1919
    Die hessische Volkskammer bestätigt auf der Grundlage der am 20. Februar 1919 angenommenen Notverfassung den bisherigen Ministerpräsidenten, den Sozialdemokraten Carl Ulrich (1853–1933) mit 46 von 57 Stimmen wieder zum Ministerpräsidenten. Ulrich übernimmt in der von ihm geführten Regierung zugleich das Ressort des Äußeren. Gegen die Stimmen des Hessischen Bauernbunds und der Deutschen ... »Details
  7. Entbindung der hessischen Beamten vom Eid gegenüber dem Großherzog, 18. März 1919
    Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Darmstadt gemeldet, der Vorstand des Kabinetts des Großherzog von teile dem Hessischen Ministerium mit: ... »Details
  8. Verabschiedung des Landgesetzes durch die Hessische Volkskammer, 17. Juli 1919
    Die Volkskammer des Volksstaates Hessen verabschiedet das Landgesetz, das von der Arbeiterschaft dringend gefordert wurde. Das Gesetz soll unter Berücksichtigung der Eigenart der Bodenverteilung in Hessen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Gesetz wird gegen die Stimmen der USPD beschlossen, der die Vorlage nicht weit genug geht.(OV) ... »Details
  9. Beratung des Verfassungsentwurfs in der Hessischen Volkskammer, 4. Dezember 1919
    Die Hessische Volkskammer tritt zusammen, um den Entwurf der hessischen Verfassung zu beraten. Ministerpräsident Carl Ulrich (1853–1933; SPD) stellt einleitend fest, die Volkskammer habe der Regierung nach der Annahme einer vorläufigen Verfassung im Februar den Auftrag erteilt, eine endgültige Verfassung vorzulegen. Die Regierung komme dem hiermit nach. Er erklärt weiter: „Grundlegend sei ... »Details
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