Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Kabinett nimmt Gesetzesentwurf zu Familienstiftungen an, 13. Dezember 1951
Das hessische Kabinett nimmt einem Gesetzesentwurf über Familienstiftungen an. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Veräußerungsfrist von Grundstücken nach Ablauf der Familien-Fideikommisse bis zum 31. Dezember 1954 verlängert wird.(MB) ... »Details - Landtag stimmt Gesetzentwurf zu Familienstiftungen zu, 21. Februar 1952
Der Hessische Landtag nimmt einstimmig den Gesetzentwurf zu Familienstiftungen an. Nach dem neuen Gesetz ist der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichem Besitz aus Fideikommissen bis zum 31. Dezember 1954 möglich.(MB) ... »Details