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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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  1. Kabinett nimmt Gesetzesentwurf zu Familienstiftungen an, 13. Dezember 1951
    Das hessische Kabinett nimmt einem Gesetzesentwurf über Familienstiftungen an. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Veräußerungsfrist von Grundstücken nach Ablauf der Familien-Fideikommisse bis zum 31. Dezember 1954 verlängert wird.(MB) ... »Details
  2. Landtag überweist Gesetzentwurf über Familienstiftungen an Ausschuss, 23. Januar 1952
    Im Hessischen Landtag wird der Gesetzentwurf über Familienstiftungen an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen.(MB) ... »Details
  3. Landtag stimmt Gesetzentwurf zu Familienstiftungen zu, 21. Februar 1952
    Der Hessische Landtag nimmt einstimmig den Gesetzentwurf zu Familienstiftungen an. Nach dem neuen Gesetz ist der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichem Besitz aus Fideikommissen bis zum 31. Dezember 1954 möglich.(MB) ... »Details
  4. Hessischer Landtag beschließt das Hessische Stiftungsgesetz, 30. März 1966
    Der Hessische Landtag verabschiedet das Hessische Stiftungsgesetz, das für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts und des öffentlichen Rechts gilt, die ihren Sitz in Hessen haben. Im Gesetz werden unter anderem die Genehmigungen für Stiftungen des bürgerlichen Rechts (§ 3), der Inhalt der Verfassung (§ 4), die Verwaltung der Stiftung (§ 5), das Stiftungsvermögen (§ 6), die ... »Details
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