Südhessisches Flurnamenbuch
Pfand
- → Unterpfand
- Deutung
- Zu ahd. pfant, mhd. phant st. N. ‚Pfand, was zur Sicherung der Ansprüche eines anderen dient‘, einer frühen Entlehnung von lat. pondus ‚Gewicht, Gleichgewicht‘. Es handelt sich um ein zum Pfand gesetztes Flurstück.
- Literatur
- Schützeichel 231, Lexer 2, 226 f.; Kluge/Seebold 624; DWB 7, 1603 f., SHessWb 1, 769 f., PfälzWb 1, 790; Dittmaier (1963), S. 226. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- DWB: → pfand; PfälzWb: → pfand; Wörterbuchnetz: → Pfand