Regesten der Landgrafen von Hessen
1443 Februar 22
Die Brüder von Herda werden Erbburgmannen der Landgrafen
Regest-Nr. 3035
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 459, Bl. 131-132. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 304 Nr. 833. - Regest
- Die Brüder Philipp und Philipp von Herda bekunden, daß ihnen Landgraf Ludwig [I.] 500 fl. schuldet, von denen sie ihm 300 fl. gegeben haben, damit er seinen Teil an Barchfeld von dem von Leimbach einlöst, während ihnen der Landgraf die restlichen 200 fl. dafür zugesagt hat, daß sie seine Erbburgmannen werden und bleiben. Für diese 500 fl. erhalten sie den landgräftichen Anteil des Schlosses Barchfeld amtsweise bis zur Zahlung der genannten 500 fl., was jederzeit mit vierteljährlicher Kündigungsfrist möglich ist und in Schmalkalden oder Vacha geschehen soll. Diese 500 fl. sollen die Aussteller dann in Gütern anlegen und diese vom Landgrafen als Mannlehen empfangen. Es folgen weitere Bestimmungen über die Verwendung Barchfelds in einem Kriege, über die Bauunterhaltung, das Inventar an Hausrat und Geschützen, die eingesäten Äcker und das Pflugrecht daran sowie über den Schutz der Amtsuntertanen.
Siegel beider Aussteller. -
Wortlaut der Datierung
1443 ipso die sancti Petri ad cathedram.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Barchfeld (Wartburgkreis/Thüringen) · Barchfeld (Wartburgkreis/Thüringen), Burg · Schmalkalden · Vacha
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Sachbegriffe
Schulden · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Erbburgmannen · Burgen · Schlösser · Kündigungsfristen · Güter · Reinvestitionen · Mannlehen · Kriege · Baukosten · Instandhaltungsverpflichtungen · Inventare · Hausrat · Geschütze · Saaten · Pflugrechte · Äcker · Amtsbewohner · Verwandte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3035 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3035> (Stand: 13.05.2024)