Regesten der Landgrafen von Hessen
(14)41 März 10
Bericht über Verbleib des Hans Kule
Regest-Nr. 9121
- Überlieferung
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Regesten: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 116 Nr. 156. - Regest
- Kassel. - Landgraf Ludwig [I.] antwortet dem Göttinger Rate, Hans Kule, der den Göttingern ohne Fehde und Verwahrung ein Pferd genommen habe, wohne nicht mehr im Gebiete des Landgrafen und habe seinen Besitz in Hessen verkauft. Obwohl der Landgraf also keine Macht mehr über ihn besitze, so habe er doch, um den Göttingern etwas Gutes zu erweisen, den Grafen (von Waldeck) und Hans Kule darum ernstlich die beifolgenden Briefe geschrieben, die der Rat weiterschicken und die Antwort aufbrechen möge.
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Wortlaut der Datierung
Gebin zu Cassil am fritagk vor Reminiscere under unsem ingesigel anno X1I^mo.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Räte · Fehden · Pferde, Diebstahl von · Besitz, Verkauf von · Grafen · Briefe, Weiterleiten von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Armbrust, Göttingens Beziehungen
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9121 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9121> (Stand: 13.05.2024)