Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1415 Oktober 13

Bündnis zwischen Würzburg, Fulda und der Landgrafschaft Hessen

Regest-Nr. 2882

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 343, Bl. 91v-92.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 272 Nr. 717.
Regest
Bischof Johann von Würzburg, Abt Johann von Fulda und Landgraf Ludwig [I.] von Hessen bekunden, daß sie sich zum Nutzen und Frieden ihrer Lande und Leute auf drei Jahre zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten und gegenseitiger Hilfe verbündet haben. Sie verpflichten sich, vorgebrachte Streitfälle auf gemeinsamen Tagen zu untersuchen und zu schlichten innerhalb eines Vierteljahrs und jedenfalls zu verhindern, daß einer ihrer Mannen oder Diener aus seinem Lande Krieg gegen einen andern führt. Wer dagegen verstößt, verliert Friede und Geleit und darf weder behaust, verköstigt noch zum Kauf oder Verkauf zugelassen werden. Von diesem Bündnis ist König Siegmund ausgenommen.
Siegel der Ausstellers.
Vacha des nehisten sontagis vor sente Gallen tag 1415.
Nachweise

Weitere Personen

Würzburg, Bischöfe, Johann II. von Brunn · Fulda, Fürstäbte, Johann I. von Merlau · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Sigismund, Kaiser

Sachbegriffe

Bischöfe · Äbte · Frieden · Nutzen · Schlichtungen · Streitigkeiten · Hilfe · Schiedstage · Diener · Kriege · Geleit · Behausungen · Verköstigungen · Vogelfreiheiten · Verkäufe, Verbot von · Bündnisse · Könige

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2882 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2882> (Stand: 27.04.2024)