Regesten der Landgrafen von Hessen
1462 November 11
Ludwig von Ottenstein tritt in den Dienst Graf Philipps von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 15634
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2301 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 471〉. Siegel: Das Siegel unten unter Papier aufgedrückt. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1460 Nr. 5202.1. - Regest
- Ludwig von Ottenstein d.J. bekundet, daß ihn Graf Philipp von Katzenelnbogen für ein Jahr zum Diener angenommen und er sich verpflichtet hat, dem Grafen in dieser Zeit mit vier Pferden und guten Knechten, die mit Harnischen, Wehren (geweren), Armbrüsten und Gleven wohlausgerüstet sind, zu dienen. Für jedes Pferd erhält er jährlich 12 ½ fl. Sold. Die Hälfte seines Soldes ist ihm jetzt zu Beginn des Dienstjahres ausbezahlt worden, die andere Hälfte ist ihm zu dessen Abschluß am Martinitag des nächsten Jahres fällig. Der Graf wird ihm und seinen Knechten und Pferden ferner Kost, Futter und Hufbeschlag geben und ihnen den gewöhnlichen reisigen Schaden ersetzen, der redlich veranschlagt werden soll. Veruneinigt er sich deswegen mit dem Grafen, soll dieser einen von denen, die jetzt in seinem Dienste stehen, und Ludwig einen der gräflichen Hauptleute oder Räte als Schiedsleute wählen, damit diese darüber verbindlich entscheiden.
Für den Aussteller siegelt der feste Philipp von Katzenelnbogen. -
Wortlaut der Datierung
Uff sant Martins tag des heiligen bischoffs 1462.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
Pferde, gerüstete · Diener, Aufnahme als · Knechte · Harnische · Dienstgelder · Hauptleute · Schiedsleute · Armbrüste · Gleven · Schadensersatzforderungen · Räte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15634 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15634> (Stand: 27.04.2024)