Regesten der Landgrafen von Hessen
1420 April 27
Die Brüder von Buttlar erhalten eine jährliche Gülte
Regest-Nr. 3210
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 30, Bl. 28-28v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 138, Nr. 208 - Regest
- Kurt Treusch bekundet, daß der + Landgraf Hermann [II.] den Brüdern Otto, Herting und Dietrich von Buttlar, seinen Vettern, und Herting von Buttlar genannt Treusch 12 Mark jährlicher Gülte Eschweger Währung gegeben hat, nämlich 8 Mark Burglehen und 4 Mark Mannlehen, und zwar 4 Mark von der Mühle zu Sontra und 8 Mark aus allen Gefällen des dortigen Gerichtes, und ihnen später für diese 12 Mark das Gericht Ulfen amtsweise übertragen hat. Landgraf Ludwig [I.] ist mit ihm nun dahin übereingekommen, daß er (Treusch) jährlich anstelle der 12 Mark 15 fl. erhält, nämlich 10 fl. zu Burglehen und 5 fl. zu Mannlehen, die der Landgraf ihm vom Rathaus der Stadt Spangenberg angewiesen hat.
Siegel der Aussteller. -
Wortlaut der Datierung
D. 1420 sabbato ante dominicam Jubilate.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Buttlar, Otto von · Treusch von Buttlar, Herting von · Buttlar, Dietrich von
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Weitere Orte
Eschwege, Währung · Sontra, Mühlen · Sontra, Gerichte · Ulfen, Gerichte · Spangenberg, Rathaus
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Sachbegriffe
Verwandte · Gülten · Währungen, Eschweger · Burglehen · Mannlehen · Mühlen · Gefälle · Gerichte · Ämter · Rathäuser
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3210 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3210> (Stand: 13.05.2024)