Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1504 Januar 22

Wilhelm II. übernimmt die Vereinbarungen Wilhelm III. mit Johann Schwertzells

Regest-Nr. 4944

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 147, Bl. 126v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 596 Nr. 1549.
Regest
Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß sein +Vetter Landgraf Wilhelm III. Johann Schwertzell das Dorf Willingshausen zu Mannlehen verliehen und ihm zugesagt hat, falls Johann ohne leibliche Lehnserben stürbe und das Dorf heimfallen würde, zuvor Johann oder dessen Erben 481 fl. zu zahlen. Nachdem nun Johann eine Gülte von 3 fl. von Hans von Liederbach, der sie von Landgraf Wilhelm III. und nunmehr vom Aussteller zu Lehen trägt, die zu Willingshausen fällig sind, für 60 fl. angekauft hat, verspricht Landgraf Wilhelm II. für den Fall, daß Willingshausen an ihn heimfällt, diese 60 fl. zu den 481 fl. an die Erben auszuzahlen.
Siegel des Ausstellers.
Am dinstag nach Agnetis 1504.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schwertzell von Willingshausen, Johann · Liederbach, Johannes von

Weitere Orte

Willingshausen, Dorf

Sachbegriffe

Vettern · Verwandte · Dörfer · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehenserben, leibliche · Lehen, Heimfall von · Erben · Lehen, Auslösen von · Gülten · Verkäufe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4944 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4944> (Stand: 10.05.2024)