Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(14)81 Februar 17

Briefwechsel wegen des Streites der Riedesel mit Fulda um Freiensteinau

Regest-Nr. 10067

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Abschrift des Entwurfs: Freiherrlich Riedeselsches Samtarchiv Lauterbach, 33, 16, Bl. 24-25 (von gleicher Hand, aber sehr flüchtig geschrieben, alles andere in einem Zug).
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 379 f. Nr. 1332.
Regest
(Brüder Riedesel an Landgraf Heinrich): Der Abt hat uns wohl schriftlich und mündlich Antwort getan, aber auf die vorgeschlagenen Rechtsgebote hat er uns nie schriftliche Antwort gegeben. Wir getrauen uns zu beweisen, daß alle Oberkeit, Herrlichkeit, Gebot und Verbot zu Freiensteinau (Freyensteyna) unser und niemands anders ist. Er mag dort Güter haben, deren Zins wir ihm nie geweigert haben. Viehbede ist bei Menschengedächtnis nie gehoben worden oder bei unsern Vorfahren oder uns geschehen oder zugelassen. Unser Vater sel. hat auch dagegen gearbeitet, wie wir beweisen wollen. Bitten, den Abt zu unterweisen, daß er unser Rechtserbieten annimmt und unsere Leute bis zum Austrag der Sache nicht nötigt.
...sonnabent post Valentini.
Nachweise

Weitere Personen

Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel zu Eisenbach, Georg I. · Fulda, Fürstäbte, Johann II. Graf von Henneberg-Schleusingen · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Freiensteinau

Sachbegriffe

Brüder · Äbte · Rechtserbieten · Rechtsgebote · Oberkeiten · Herrlichkeiten · Gebote · Verbote · Rechte, herrschaftliche · Viehbeden · Besitzstreitigkeiten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10067 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10067> (Stand: 04.05.2024)