Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1505 Mai 4

Wilhelm II. nimmt die Peterskirche in Fritzlar in seinen Schutz

Regest-Nr. 5019

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 175, Bl. 141.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 604 Nr. 1577.
Regest
Landgraf Wilhelm II. nimmt Dekan und Kapitel der St. Peterskirche in Fritzlar mitsamt ihren Gliedmaßen in seinen Schutz und Schirm, wofür sie ihm jährlich zu Pfingsten 40 fl. Verspruchsgeld geben sollen, von denen sie jetzt auf einmal 320 fl. bezahlt haben, so daß sie für die nächsten 8 Jahre Schutz und Schirm ohne weitere Zahlungen genießen. Nach Ablauf dieser Frist sollen sie dann wieder jährlich die 40 fl. zahlen.
Siegel des Ausstellers.
Uff sontag Exaudi 1505.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Fritzlar, Peterskirche

Sachbegriffe

Dekane · Kapitel · Schutz und Schirm · Schutzgelder · Verspruchsgelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5019 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5019> (Stand: 03.05.2024)