Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1541 März 17

Heinrich von Boyneburg schwört Urfehde

Regest-Nr. 15273

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4317 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 659⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Heinrich von Boyneburg aus Herleshausen, der wegen Diebstahls ins Gefängnis des Landgrafen nach Kassel gekommen war, schwört bei seiner Entlassung Besserung und Urfehde. Er verspricht, sich nicht rächen zu wollen, das Land nur mit Erlaubnis des Landgrafen zu verlassen und stets einen Diebsstrick um den Hals zu tragen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Stadtschreibers Peter Dünrichen.

Wortlaut der Datierung

1541 donerstag nach Reminiscere (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Boyneburg, Heinrich [VII.] von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Dünrichen, Peter

Weitere Orte

Herleshausen · Kassel, Stadtschreiber · Kassel, Gefängnis

Sachbegriffe

Diebe · Diebsstricke · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Stadtschreiber

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15273 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15273> (Stand: 20.05.2024)