Regesten der Landgrafen von Hessen
1466 Oktober 24
Heinrich III. beschwert sich über die Freilassung von zwei Gefangenen
Regest-Nr. 9544
- Überlieferung
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Regesten: Protokolle des Mainzer Domkapitels 1, S. 103 Nr. 196.2 - Regest
- Landgraf Heinrich von Hessen schreibt, er wundere sich, daß das Kapitel zwei Gefangene freigelassen habe, die der Herr von Eppstein in Hochheim festgenommen hatte und die seine, des Landgrafen, Feinde waren, da die Güter des Herrn von Eppstein unter seinem Schutz stehen. - Antwort: Die beiden Gefangenen hatten vom Kapitelschultheißen und dem Kapitel selbst freies Geleit; in Hochheim sind die Kapitulare feri domini feudales und hätten von Rechts wegen des Geleit halten müssen; zur Zeit der Ausstellung der Geleitsbriefe hätten sie nicht gewußt, daß es sich um Feinde des Landgrafen handele. Im übrigen seien sie bereit, dem Landgrafen jeden sonstigen Gefallen zu tun.
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Domkapitel · Gefangene, Freilassen von · Kapitel · Güter · Schutz und Schirm · Lehensherren, Pflichten von · Kapitelschultheißen · Geleitswesen · Kapitulare · Geleitsbriefe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Protokolle des Mainzer Domkapitels
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9544 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9544> (Stand: 01.05.2024)