Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(nach 1508)

Bericht über die Visitation eines Franziskanerinnenklosters in Marburg

Regest-Nr. 10668

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Depositum Universität Marburg, 22 a Generalia Nr. 6, (gleichzeitig), Papier, 2 Blätter.
Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 2, S. 65 f. Nr. 113 f.
Regest
Wetzlar. - Bericht über die Brüdern und Schwestern von der dritten Regel St. Francisci an den römischen Richter:
Die Schwestern der dritten Regel waren viele Jahre vom Visitierer des Franziskusordens verlassen, so daß sie nach der Regel einen Visitierer eines Ordens wählen mußten. Obwohl sie Bruder Caspar zu einem Minister erwählten, konnte dieser kein Visitierer nach der Regel sein, da die dritte kein Orden ist, sondern nur eine Form des guten Lebens, welche auch Eheleute halten können. Bruder Caspar war damals Tag und Nacht im Schwesternhaus, worüber es böse Gerüchte gegeben hat. Das Haus wurde dadurch nicht gebessert. Darauf hatte der Landgraf (Wilhelm II.) von Hessen gestattet, daß der Abt von Spieskappel (Cappel) von einem reformierten Orden und Leben die Visitation an sich nahm. Da aber der Abt keine Kenntnis von der Regel hatte und auch die Schwestern unerfahren waren, hatte der Landgraf den Guardian zu Marburg auf Wunsch der Schwestern mit der Unterrichtung beauftragt, der eine Schwester aus dem Haus zu Butzbach (Boetzbach) hinzuzog. Darauf besserten sich die Zustände im Marburger Schwesternhaus, obwohl einige Schwestern widerspenstig waren. Die Schreiber bitten, den guten Anfang und das geistliche Leben nicht durch Bann oder andere richterliche Beschwerung zu beeinträchtigen. Sie bitten einen richterlichen Bescheid. Die Schwestern tun drei Gelübde über die Regel, so daß ein Minister nach der Regel ihnen nicht zu gebieten hat.
zu Wetzfeller nach 1508.
Der Abt verzehrte bei der Visitation der Schwestern in Marburg 1508 April 9 1 Pfund und 8 Schilling und 1508 Oktober 7 1 Pfund und 6 Schilling: 22a 2 Klöster und Stifte Cappel 1, Rechnungen 1505-1510, Ausgaben 1507 Judica (=1508) und 1508 7. Sonntag nach Michaelis.
Nachweise

Weitere Personen

Caspar, Mönch · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Wetzlar · Marburg, Franziskanerinnen · Spieskappel, Äbte · Butzbach, Franziskanerinnen

Sachbegriffe

Visitationen · Klöster, Reform von · Nonnen, Franziskanerinnen · Franziskanerinnen · Äbte · Guardiane

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10668 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10668> (Stand: 11.05.2024)