Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Februar 11

Friedrich Mosbach erhält die Mühle und eine Wiese in Heringen

Regest-Nr. 6573

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 131, Bl. 91.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 858 Nr. 2230.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verleiht Friedrich Mosbach und seiner Frau Grete die Mühle im Dorf Heringen und eine Wiese in der Größe von etwa zwei Äcker, in der Aue gelegen, als Erblehen. Sie sollen die Mühle instand (in Bau und Besserung) halten, von ihren Mahlgästen keine überhöhte Mahlgebühr fordern oder sie mit anderen Neuerungen beschweren und jährlich zu Martini 1 Schock und 20 Groschen Vachaer (Vechisser) Währung und Januar 6 (drei Königstag) ein fettes Schwein im Wert von 3 fl. oder diese 3 fl. und 12 Gnacken für die genannte Wiese an den Vogt zu Friedewald entrichten. Hauptfische bleiben jedoch dem Landgrafen vorbehalten. Solange die Eheleute diese Bedingungen erfüllen, sollen sie der Mühle nicht entsetzt werden.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach Scholastice virginis a. d. 1493.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Mosbach, Friedrich · Mosbach, Grete, Frau des Friedrich

Weitere Orte

Heringen, Mühle · Heringen, Wiese in der Aue · Vacha, Währung · Friedewald, Vogt

Sachbegriffe

Ehefrauen · Erblehen · Mühlen · Mahlgäste · Wiesen · Flurnamen · Äcker · Wiesen, Größe von · Instandhaltungsverpflichtungen · Abgaben · Währungen, Vachaer · Zahltermine · Abgaben, Vieh · Schweine · Schweine, Wert von · Vögte · Hauptfische

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6573 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6573> (Stand: 02.05.2024)