Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1485 Mai 21

Transsumpt der Stadt Marburg über den Verkauf des Meudter Hofs durch Gerlach von Isenburg an Graf Philipp von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 16132

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3661 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 4, Nr. 16⟩.
Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen.
Siegel: Das Siegel ist beschädigt.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium XIV, fol. 192v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1558 Nr. 5588.
Regest
Transsumpt der Stadt Marburg vom 21. Mai 1485 über folgende Urkunde:
Gerlach von Isenburg, Herr zu Grenzau, und sein Sohn Gerlach verkaufen dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen ihren Meudter Hof mit dem Kirchspiel und allem Zubehör an Leuten, Gütern, Zehnten, Diensten, Frucht, Hühnern, Kappaunen, Gänsen, Weidhämmeln, Besthäuptern, Freveln, Bußen, Wetten, Kirchsätzen, Lager- und Atzungsrechten und ihre Leute und Gefälle im Pütschbacher Kirchspiel, wie ihre Eltern und sie dieselben bisher besessen haben, für 2000 fl., über die sie quittieren. Sie verzichten auf alle ihnen geleisteten Eide und Gelübde und gebieten allen, die es angeht, dem Grafen zu huldigen. Dieser kann Hof und Kirchspiel Meudt und Pütschbach wie sein anderes Eigen nutzen, soll jedoch die dortigen Hörigen bei ihrem Herkommen belassen und schützen. Wird dieser Verkauf von irgend einer Seite beeinträchtigt, müssen die Verkäufer für den Schaden aufkommen. Hierfür setzen sie ihren Teil an Isenburg zum Unterpfand, den der Graf bei Beeinträchtigung des Kaufes einnehmen und so lange besitzen soll, bis ihm aller Schaden ersetzt ist. Wenn diese Urkunde verbrennt, beschädigt wird, verlorengeht, naß oder löchrig wird, soll das den Verkauf nicht beeinträchtigen. Beglaubigte Kopien dieser Kopien sollen die gleiche Rechtskraft wie das Original haben. Die Aussteller können Meudt und Pütschbach jährlich zwischen Neujahr und Ostern wieder einlösen. Sie geloben, alle Punkte dieser Urkunde unverbrüchlich zu halten und nichts gegen sie zu unternehmen. Da Hof und Kirchspiel Meudt und Pütschbach von Erzbischof Johann von Trier zu Lehen gehen, haben die Aussteller den Erzbischof um Zustimmung zu diesem Verkauf gebeten, der sie unter der Bedingung erteilt, daß Meudt und Pütschbach innerhalb von sechs Jahren wieder eingelöst werden. Geschieht das nicht, kann das Trierer Stift beide Kirchspiele für 2000 fl. für sich einlösen.
Siegel der Aussteller und Erzbischof Johanns.
Geg. uff samßtag nach sant Margareten tage 1470.
Kleines Siegel der Stadt Marburg.
Nachweise

Aussteller

Marburg, Stadt

Siegler

Marburg, Stadt

Weitere Personen

Isenburg-Grenzau, Grafen, Gerlach II. · Isenburg-Grenzau, Grafen, Gerlach III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden

Weitere Orte

Isenburg (Gem. Dierdorf/Lkr. Neuwied/Rheinland-Pfalz) · Meudt (Gem. Wallmerod/Westerwaldkreis/Rheinland-Pfalz) · Pütschbach (Gem. Dreikirchen/Gem. Wallmerod/Westerwaldkreis/Rheinland-Pfalz) · Trier (Rheinland-Pfalz)

Sachbegriffe

Verkäufe · Söhne · Kirchspiele · Güter · Vieh · Bußen · Abgaben, Geflügel · Atzungsrechte · Huldigungen · Lehen, Weitergabe von · Erzbischöfe · Pfandschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16132 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16132> (Stand: 03.05.2024)