Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 Januar 13
Die Brüder und Vettern von Dalwigk verschreiben die Haine an den von Wildungen
Regest-Nr. 6609
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 169, Bl. 116. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 871 Nr. 2267. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß die Brüder Johann und Reinhard von Dalwigk und ihr Vetter Johann von Dalwigk die Hälfte an den Hainen für 550 fl. an den landgräflichen Rat und Küchenmeister Philipp von Wildungen verschrieben haben. Auf Bitten derer von Dalwigk willigt er als Lehnsherr in diese Verschreibung auf die Dauer von 10 Jahren ein, doch müssen die von Dalwigk das Lehen in dieser Zeit weiter vermannen. Lösen sie es innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht wieder ein, fällt das Einlösungsrecht an den Landgrafen.
Siegel des Ausstellers.
Uff den achten tag derheiligen drier konige a. d. 1494. - Nachweise
-
Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dalwigk, Johann [I.] von · Dalwigk, Reinhard [IV.] von · Dalwigk, Johann [II.] von · Wildungen, Philipp von
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Brüder · Vettern · Verwandte · Küchenmeister · Räte · Lehensherren · Lehen, Weitergabe von · Verschreibungen · Wiederkaufsrechte · Einlösungsrechte
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6609 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6609> (Stand: 20.05.2024)