Regesten der Landgrafen von Hessen
1496 April 19
Hans von der Tan erhält Schloss Solz
Regest-Nr. 7851
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Herbelstat, Soltza, mit angehängtem stark beschädigten Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 88v-89v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 63, Nr. 244. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hans von der Tann, Sohn des +Dietze von der Tann, mit Schloß Solz samt Zubehör, wie es der +Frunt von der Tann und Hans von der Tann von den landgräflichen Vorfahren zu Lehen trugen, als Mannlehen. Solz soll Offenhaus des Landgrafen gegen jedermann ohne Ausnahme bleiben. Alle männlichen Leibslehenserben sollen mit 12 Jahren entsprechend vereidigt werden und sonst keinen Anteil an Schloß Solz erlangen.
Dinstag nach dem sontage Misericordia domini. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tann, Hans [II.] von der · Tann, Dietze von der · Tann, Frunt von der · Tann, Hans [I.] von der
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Burgen · Schlösser · Leibeslehenserben, männliche · Mannlehen · Öffnungsrechte · Öffnungsverträge · Volljährigkeit · Lehenseide
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7851 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7851> (Stand: 07.05.2024)